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   BGH, 26.01.1983 - IVb ZB 103/82   

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https://dejure.org/1983,13166
BGH, 26.01.1983 - IVb ZB 103/82 (https://dejure.org/1983,13166)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1983 - IVb ZB 103/82 (https://dejure.org/1983,13166)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - IVb ZB 103/82 (https://dejure.org/1983,13166)
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  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - IVb ZB 103/82
    Zwar hätte das Amtsgericht die VBL zum Verfahren über den Versorgungsausgleich als Beteiligte hinzuziehen müssen, weil es - materiell-rechtlich allerdings fehlerhaft (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1982 - IVb ZB 718/81 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, FamRZ 1982, 899; NJW 1982, 1989) - die Anwartschaften des Ehemannes auf eine Versorgungsrente im Wege des sogenannten Quasi-Splittings gemäß § 1587 b Abs. 2 BGB auszugleichen beabsichtigte und demgemäß die VBL als Trägerin der Versorgungslast im Sinne von § 53 b Abs. 2 Satz 1 FGG zu behandeln hatte.
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - IVb ZB 103/82
    Hingegen kann er nicht damit rechnen, daß in gerichtlichen Entscheidungen stets die korrekte Ausgleichsform gewählt wird; denn die ihm gewährte Rechtsmittelbefugnis soll ihm gerade ermöglichen, sich gegen Eingriffe in seine Rechtsstellung zu wehren, die durch das Gesetz nicht gedeckt sind (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 - FamRZ 1981, 132).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZB 625/80

    Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des Rentenversicherungsträgers am

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - IVb ZB 103/82
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 25. Juni 1980 (IVb ZB 625/80 - FamRZ 1980, 989 f.) dargelegt hat, liegt in derartigen Fällen lediglich ein Verfahrensmangel vor, der mit der fristgebundenen Beschwerde geltend gemacht werden muß, weil anders den Belangen der Rechtssicherheit nicht Rechnung getragen würde.
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 547/80

    Beteiligung des Trägers der betrieblichen Altersversorgung am Verfahren über den

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - IVb ZB 103/82
    Hierzu macht die weitere Beschwerde geltend, unter Berücksichtigung der Senatsentscheidung vom 12. November 1980 (IVb ZB 547/80 - FamRZ 1981, 246 = VersR 1981, 129) habe die VBL nicht mit einer belastenden Entscheidung zu rechnen brauchen, deren Zustellung für sie eine Rechtsmittelfrist in Lauf setze.
  • BGH, 06.10.1971 - IV ZB 45/71

    Partei - Rechtsrat - Niederlegung - Post - Zustellung - Nachteiliges Urteil

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - IVb ZB 103/82
    Wenn schon von einer geschäftsungewandten Partei verlangt wird, daß sie sich nach Zustellung einer anfechtbaren Entscheidung rechtzeitig über die Möglichkeiten und Erfordernisse eines Rechtsmittels informiert (vgl. etwa BGH Beschluß vom 6. Oktober 1971 - IV ZB 45/71 - VersR 1971, 1175), kann für eine Anstalt des öffentlichen Rechts nichts anderes gelten, zumal in den Fällen, in denen ihre Rechtsstellung durch die Regelung des Versorgungsausgleichs nicht berührt wird, auch keine Zustellung an sie erfolgt.
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 587/81

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine im Verbund mit einer Scheidungssache

    Auszug aus BGH, 26.01.1983 - IVb ZB 103/82
    Für die hier betroffene Beschwerdefrist kommt es dabei nicht auf das Verbundurteil insgesamt, sondern nur auf die Entscheidung über den Versorgungsausgleich an (Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 587/81 - nicht veröffentlicht).
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